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Reisegepäck - verschwunden oder beschädigt

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    • Reisegepäck - verschwunden oder beschädigt

      Noch bis etwa Mitte 2004 werden Schäden am Gepäck oder Verlust nach dem "Warschauer Abkommen" pauschaliert ersetzt. Die Haftungsgrenzen sind bislang noch für Handgepäck auf 547 EUR und für das eingecheckte Gepäck auf 27,35 EUR pro Kilogramm beschränkt.

      Diese geringen Grenzen werden sich hoffentlich noch in diesem Jahr aufgrund des "Montrealer Abkommens" ändern. Dann werden pauschal 64 EUR je Kilo verlorenen Gepäcks erstattet. Aber: Dieses Abkommen stammt zwar bereits aus dem Jahr 1999, doch haben erst 14 von 71 Staaten dieses Abkommen ratifiziert. Erforderlich ist die Ratifizierung jedoch von mindestens 30 Staaten. Mal sehen, wann dieses Limit erreicht wird.
      Mit freundlichen Grüßen aus Duisburg

      Euer
      ULLI